Grabformen

Bei einer Erdbestattung müssen Ver­stor­be­ne nach der in Deutsch­land gel­ten­den Fried­hofs­pflicht auf einem Fried­hof bestattet werden. Der Sarg besteht meistens aus­schließ­lich aus Holz, da er wich­ti­gen technischen An­for­de­run­gen unterliegt. Für die Bestattung wer­den verschiedene Formen von Grä­bern angeboten.

Aufbahrung eines Sarges
Beispiel einer Aufbahrung eines Sarges in der Friedhofskapelle

Klassisches Erdgrab

Beim Wahlgrab hat man die Möglichkeit, sich die Lage sowie die Größe des Gra­bes auszuwählen. So bietet sich hier die Möglichkeit, z. B. eine Mehrgrabstelle für den Ehepartner oder die Familie zu er­wer­ben. Die Ruhezeit für ein Wahlgrab liegt je nach Friedhofssatzung zwischen 20 und 30 Jahren. Eine Verlängerung der Ruhefrist ist häufig möglich.

Erdwahlgrab
Erdwahlgrab auf dem Friedhof in Frimmersdorf

Das Reihengrab ist ein Einzelgrab auf einem Friedhof, ohne Möglichkeit Lage und Grö­ße zu bestimmen. Auch eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Reihengräber werden sowohl für Särge als auch für Urnen angeboten.

Rasen- oder Wiesengrab

Die Grabform Rasengrab erfreut sich ei­ner immer höheren Beliebtheit. Wie die Be­zeich­nung Rasengrab bereits ver­mu­ten lässt, wird auf dem Grab nach der Bei­set­zung Ra­sen­sa­men aus­ge­bracht, so dass das Grab durch eine Ra­sen­flä­che bedeckt ist. Es wird ein Grab­stein in die Fläche eingearbeitet. Somit ist ein Gedenken an einer er­kenn­baren Stelle möglich. Diese Grabart ist besonders pflegeleicht, da keine wei­tere Be­pflan­zung nötig ist.

Rasenwahlgrabfeld
Beispiel Rasenwahlgrabfeld auf dem Friedhof in Dormagen
Aufbahrung eines Sarges
Beispiel der Aufbahrung eines Sarges direkt auf der Grabstelle

  Beisetzungsformen